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Semesterstart 2026 in der Schweiz: Der Boom beim generationenübergreifenden Wohnen angesichts der Knappheit

Von Claire Morel Aktualisiert am 05/08/2026

Einen Platz zum Wohnen zu finden, wenn das Semester kurz bevorsteht, war schon immer eine große Herausforderung, doch die Suche nach einer studentischen Unterkunft in der Schweiz für 2026 gleicht heute einem echten Spießrutenlauf. Angesichts der Inflation, der kontinuierlich steigenden Mieten und des Mangels an verfügbaren Studios in den großen Universitätsstädten stehen Studierende und ihre Familien oft ratlos da. Doch inmitten dieser beispiellosen Immobilienkrise keimt ein Hoffnungsschimmer auf: Solidarität. Bei Roomlala beobachten wir einen echten Wandel in der Lebensweise, bei dem das generationenübergreifende Zusammenleben und die Unterkunft beim Gastgeber nicht mehr nur als Notlösungen, sondern als nachhaltige, wirtschaftliche und zutiefst menschliche Lösungen angesehen werden. Eine Analyse eines Trends, der die studentische Wohnlandschaft in der Schweiz für das Herbstsemester 2026 neu definiert.

Wohnungsknappheit in der Schweiz: Eine alarmierende Bilanz für den Semesterstart 2026

Die Lage auf dem Schweizer Immobilienmarkt war noch nie so angespannt. Nach neuesten, vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bestätigten Statistiken verschärft sich die Wohnungsknappheit in der Schweiz für den Semesterstart 2026 deutlich. Experten gehen davon aus, dass sich diese strukturelle Krise aufgrund des verlangsamten Wohnungsbaus und des anhaltenden Bevölkerungswachstums in den urbanen Zentren ohne baldige Aussicht auf Besserung fortsetzen wird.

Ebenfalls interessant: Wohnungsmangel für Studierende in der Schweiz: Die Unterkunft beim Gastgeber als lebenswichtige Lösung für 2026, Wohngemeinschaft in Wallonien: Die neuen Mietregeln für junge Berufstätige im Jahr 2026 und Neue CIN-Sanktionen in Italien: Warum Gastgeber im Jahr 2026 auf Wohngemeinschaften setzen

Die Zahlen sprechen für sich und verdeutlichen den Ernst der Lage. In den wichtigsten Universitätsstädten des Landes haben die Leerstandsquoten kritische Werte erreicht, die weit unter dem natürlichen Gleichgewichtsschwellenwert von 1,5 % liegen. In Genf stagniert dieser Wert bei etwa 0,34 %, was die Suche nach einem einfachen Studio für junge Menschen mit begrenztem Budget nahezu unmöglich macht. In Zürich ist die Situation mit einer Quote von 0,48 % ebenso alarmierend, während Lausanne zwischen 0,4 % und 0,6 % schwankt. Für Studierende bedeutet das oft, sich gegen Dutzende anderer Bewerber für die kleinste Wohnungsbesichtigung durchsetzen zu müssen.

Die Folgen für Studierende sind schwerwiegend: intensiver Stress vor Semesterbeginn, das Akzeptieren von unhygienischem oder überteuertem Wohnraum oder die Notwendigkeit, weit entfernt vom Campus zu wohnen, was die täglichen Pendelzeiten erheblich verlängert. Diese prekäre Wohnsituation beeinträchtigt direkt den akademischen Erfolg und die psychische Gesundheit der jungen Menschen. In diesem dringenden Kontext gewinnen innovative und solidarische Alternativen, die auf der Optimierung bestehenden Wohnraums basieren, an Bedeutung.

Wir bei Roomlala sind überzeugt, dass die Lösung teilweise in bereits vorhandenem Wohnraum liegt. Tausende Zimmer stehen leer in Wohnungen oder Häusern, die von älteren Menschen bewohnt werden oder von Familien, deren Kinder bereits ausgezogen sind. Diese ungenutzten Räume mit der studentischen Nachfrage zu verknüpfen, ist heute absolut notwendig, um den traditionellen Schweizer Mietmarkt zu entlasten.

Generationenübergreifende Wohngemeinschaft: Die solidarische Lösung, die überzeugt

Angesichts der Immobilienkrise erweist sich die generationenübergreifende Wohngemeinschaft als eine maßgebliche und unmittelbare Antwort. Das Konzept ist einfach: Ein Senior (oder eine Familie) mit einem freien Zimmer nimmt einen Studierenden auf. Im Austausch für eine sehr moderate Miete oder sogar kostenloses Wohnen verpflichtet sich der Studierende, eine beruhigende Präsenz zu zeigen und ein paar kleine Dienste zu leisten. Es ist ein auf gegenseitiger Hilfe, Respekt und Austausch basierendes Modell, das immer mehr Schweizer begeistert.

Dieses Modell reagiert hervorragend auf ein zweifaches gesellschaftliches Problem. Einerseits bietet es Studierenden, die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben, eine wirtschaftliche, komfortable und beruhigende Unterkunft. Andererseits hilft es, die soziale Isolation älterer Menschen zu durchbrechen – ein stilles Übel, das viele Senioren in der Schweiz betrifft. Das Zusammenleben bringt Leben ins Haus, fördert generationenübergreifende Interaktionen und ermöglicht es den Älteren oft, länger und unter besseren Bedingungen in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben.

Das Programm "1h pro m² - Ein Student unter meinem Dach"

Zu den Initiativen, die diese Begeisterung in der Schweiz perfekt veranschaulichen, gehört das Programm '1h pro m² - Ein Student unter meinem Dach', das besonders im Kanton Genf aktiv ist und von Netzwerken wie Intergeneration.ch unterstützt wird. Das Prinzip dieses Programms ist genial und fair: Der Studierende profitiert von einem kostenlosen oder sehr günstigen Zimmer und leistet im Gegenzug eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Monat (entsprechend der Quadratmeterzahl seines Zimmers), um seinem Gastgeber zu helfen.

Ein konkretes Beispiel: Wenn der Studierende ein 15 Quadratmeter großes Zimmer bewohnt, verpflichtet er sich zu 15 Stunden Anwesenheit oder Hilfe pro Monat. Diese Stunden haben nichts mit medizinischer Pflege zu tun, sondern sind eher Momente des Austauschs oder kleine Alltagshilfen: gemeinsam essen, Besorgungen machen, den Senior in die Informatik einführen, den Garten pflegen oder einfach bei einer Tasse Tee plaudern. Dieser klare, vorab definierte Rahmen vermeidet Missverständnisse und garantiert eine gesunde Beziehung.

Bei Roomlala erleichtern wir den Zugang zu dieser Art von Vereinbarungen. Unsere Plattform ermöglicht es Gastgebern, ihre Erwartungen in ihrer Anzeige genau zu beschreiben, sei es eine einfache Vermietung gegen Miete oder ein Modell mit Dienstleistungstausch. Wir stellen sichere Messaging-Tools bereit, damit beide Parteien sich kennenlernen und ihre Kompatibilität sicherstellen können, bevor sie eine Verpflichtung eingehen.

Die konkreten Vorteile für Gastgeber und Mieter

Für Studierende, die sich für eine Unterkunft beim Gastgeber zum Semesterstart entscheiden, sind die finanziellen Vorteile enorm. In Städten, in denen ein Studio selten für weniger als 1000 CHF pro Monat zu mieten ist, ermöglicht es eine Unterkunft beim Gastgeber für 400 bis 600 CHF (oder weniger, wenn Dienste geleistet werden), das Wohnungsbudget zu halbieren. Zudem sind in der Regel die Nebenkosten (Wasser, Strom, Internet) enthalten, was böse Überraschungen am Monatsende vermeidet.

Für den Gastgeber zählt über den finanziellen Aspekt hinaus – der dazu beiträgt, die Rente aufzubessern oder die Wohnkosten zu decken – vor allem die menschliche Komponente. Zu wissen, dass abends jemand im Haus ist, vermittelt ein großes Gefühl von Sicherheit. Es ist auch die Gelegenheit, Erfahrungen weiterzugeben, die Kultur der jungen Generation kennenzulernen und sich nützlich zu fühlen. Jedes Jahr entstehen durch solche Wohngemeinschaften viele schöne Freundschaften.

Um den Erfolg dieses menschlichen Abenteuers zu garantieren, empfehlen wir immer, von Anfang an eine 'Wohngemeinschafts-Charta' zu erstellen. Dieses informelle Dokument ergänzt den Mietvertrag und legt die Regeln des Zusammenlebens fest: Zeitpläne, Nutzung der Gemeinschaftsräume (Küche, Bad), Lärmschutz und Bedingungen für Gäste. Transparente Kommunikation ist der Grundpfeiler einer erfolgreichen generationenübergreifenden Wohngemeinschaft.

Unterkunft beim Gastgeber zum Semesterstart: Anleitung und rechtlicher Rahmen in der Schweiz

Einen Studierenden bei sich aufzunehmen, sollte gut geplant sein, besonders aus rechtlicher Sicht. Wenn Sie Mieter Ihrer Wohnung sind (was auf die Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz zutrifft), erlaubt Ihnen das Gesetz, ein Zimmer unterzuvermieten, jedoch unter strengen Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen, um Streitigkeiten mit Ihrer Verwaltung oder Ihrem Vermieter zu vermeiden.

Gemäß Schweizer Recht (Obligationenrecht) muss ein Mieter, der einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, zwingend die vorherige Zustimmung seines Vermieters einholen. Keine Sorge: Der Vermieter kann diese Untervermietung nur in sehr spezifischen Fällen verweigern: wenn Sie sich weigern, ihm die Bedingungen der Untervermietung mitzuteilen, wenn diese Bedingungen im Vergleich zu Ihrem eigenen Mietvertrag missbräuchlich sind oder wenn die Untervermietung dem Eigentümer erhebliche Nachteile bringt (z. B. eine Überbelegung der Wohnung).

Der entscheidende Punkt betrifft die Festlegung der Miete. Das Schweizer Gesetz ist sehr klar: Die Untervermietung darf dem Hauptmieter keinesfalls einen missbräuchlichen Gewinn einbringen. Die vom Studierenden verlangte Miete muss anteilig zur bewohnten Fläche im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche berechnet werden, zuzüglich eines angemessenen Beitrags zu den Nebenkosten (Strom, Heizung, Internet) und eines kleinen Aufschlags (in der Regel zwischen 10 und 20 %), falls das Zimmer möbliert vermietet wird.

Hier ein konkreter Anwendungsfall: Angenommen, Sie mieten eine 100 m² große Wohnung in Lausanne für 2000 CHF pro Monat inklusive Nebenkosten. Sie möchten ein möbliertes 15 m² großes Zimmer an einen Studierenden untervermieten. Das Zimmer entspricht 15 % der Gesamtfläche, was 300 CHF Ihrer Grundmiete entspricht. Unter Einbeziehung des Zugangs zu den Gemeinschaftsbereichen (Küche, Wohnzimmer, Bad) und der Amortisation der Möbel gilt eine Miete von 450 bis 500 CHF pro Monat als völlig legal und fair. Bei Roomlala unterstützen wir Sie mit Mietvertragsmustern, die an die Schweizer Besonderheiten angepasst sind, um Ihr Vorgehen abzusichern.

Steuern und Sozialleistungen: Was Sie vor der Aufnahme wissen sollten

Der finanzielle Aspekt bei der Vermietung eines Zimmers beim Gastgeber bringt auch steuerliche und administrative Pflichten mit sich, die nicht vernachlässigt werden sollten. In der Schweiz stellen Einkünfte aus der Vermietung oder Untervermietung eines Zimmers steuerpflichtiges Einkommen dar. Daher müssen sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung unter der Rubrik Immobilien- oder sonstige Einkünfte gemäß den Richtlinien Ihres Kantons angegeben werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie die mit dieser Vermietung verbundenen Kosten (anteiliger Anteil Ihrer eigenen Miete, falls Sie Mieter sind, Unterhaltskosten, Amortisation des Mobiliars) von diesen Einnahmen abziehen können. In den meisten Fällen ist der steuerbare Nettogewinn bei Einhaltung der Regel des nicht missbräuchlichen Gewinns gleich null oder sehr gering, was Ihre gesamte Steuerlast nicht nennenswert beeinflusst.

Ein wichtiger Punkt für Senioren, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV beziehen: Es ist entscheidend zu wissen, dass Einkünfte aus der Vermietung eines Zimmers bei der Berechnung Ihres massgebenden Einkommens berücksichtigt werden können. Eine bezahlte Wohngemeinschaft könnte daher in einigen Fällen zu einer Kürzung Ihrer Ergänzungsleistungen führen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vorab an Ihre kantonale Ausgleichskasse zu wenden, um eine Simulation durchzuführen und die genauen Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation zu prüfen.

Damit die Erfahrung entspannt bleibt, ist es schließlich unerlässlich, die Vereinbarung in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Dieser Vertrag sollte die Miethöhe, die enthaltenen Nebenkosten, die Mietdauer, die Kündigungsbedingungen und die Höhe der Mietkaution spezifizieren. Über eine Plattform wie Roomlala profitieren Sie von einem sicheren Rahmen: Zahlungen werden online abgewickelt, die Profile der Studierenden werden überprüft, und wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, damit Sie dieses schöne menschliche Abenteuer zum Semesterstart 2026 beruhigt beginnen können.

Häufig gestellte Fragen

Quelles sont les prévisions pour le logement étudiant en Suisse à la rentrée 2026 ?
La pénurie s'aggrave avec des taux de vacance locative très bas (0,34% à Genève, 0,48% à Zurich). L'Office fédéral du logement anticipe une poursuite de la crise, rendant la recherche de studios très difficile pour les étudiants.
Qu'est-ce que le programme 1h par m² en Suisse ?
C'est une initiative solidaire où un étudiant est logé gratuitement ou à très bas prix chez un senior, en échange de quelques heures d'aide hebdomadaire équivalentes à la surface de sa chambre (ex: 15h par mois pour 15m²).
Un locataire suisse a-t-il le droit de sous-louer une chambre à un étudiant ?
Oui, le droit suisse autorise la sous-location d'une chambre, à condition d'obtenir l'accord préalable du bailleur ou de la régie, et de ne pas réaliser de profit abusif sur le loyer demandé à l'étudiant.
Faut-il déclarer les revenus d'une chambre louée chez l'habitant aux impôts suisses ?
Oui, les revenus tirés de la sous-location ou de la location d'une chambre chez l'habitant doivent être déclarés. Les seniors percevant des Prestations Complémentaires (PC) doivent également vérifier l'impact de ce revenu auprès de leur caisse de compensation.

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