Wie erklärt man seine Einkünfte in Frankreich für 2025?
Aktualisiert am 21/05/2026
Sie haben im Jahr 2025 Einkünfte über Roomlala erzielt und fragen sich, wie Sie diese versteuern sollen? Keine Sorge, hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Steuererklärung im Jahr 2026 wissen müssen.
Dieser Artikel dient Ihnen als Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht den Rat eines Fachmanns: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
In welcher Kategorie müssen Sie Ihre Roomlala-Einkünfte angeben?
Die Einkünfte, die Sie über Roomlala erzielen, entsprechen einer möblierten Vermietung. Sie werden daher nicht in der Kategorie der „Einkünfte aus Grundbesitz“ (die nur die unmöblierte Vermietung betrifft), sondern in der Kategorie der gewerblichen und industriellen Gewinne (Bénéfices Industriels et Commerciaux, oder BIC) erklärt.
Die Erklärung erfolgt auf dem Zusatzformular 2042-C-PRO unter der Rubrik „Einkünfte aus nicht-gewerblicher möblierter Vermietung“. Je nach Ihrer Situation trifft einer der drei folgenden Fälle auf Sie zu.
Fall Nr. 1: Sie vermieten ein Zimmer in Ihrem Hauptwohnsitz
Gute Nachrichten: Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, sind Ihre Einkünfte vollständig von der Steuer befreit. Sie müssen dann nichts angeben.
Die drei Bedingungen, die für die Einkünfte des Jahres 2025 erfüllt sein müssen:
- Das oder die vermieteten Zimmer sind Teil Ihres Hauptwohnsitzes.
- Sie stellen den Hauptwohnsitz des Mieters dar (oder seinen vorübergehenden Wohnsitz, wenn er Saisonarbeiter ist).
- Die Jahresmiete pro m² überschreitet nicht 213 € in der Île-de-France oder 157 € in den anderen Regionen.
Konkretes Beispiel: Für ein 10 m² großes Zimmer, das in Paris vermietet wird, beträgt die Höchstmiete, um steuerbefreit zu bleiben, 2.130 € pro Jahr, was etwa 177 € pro Monat entspricht.
Wenn Sie diese Obergrenzen überschreiten, verlieren Sie den Anspruch auf die Steuerbefreiung und müssen Ihre gesamten Mieteinnahmen angeben, wie in Fall Nr. 2 unten beschrieben.
Fall Nr. 2: Sie sind ein nicht-gewerblicher Vermieter von möbliertem Wohnraum (LMNP)
Dies ist die häufigste Situation für Gastgeber auf Roomlala. Sie fallen unter den LMNP-Status, wenn Ihre Mieteinnahmen aus möblierter Vermietung weniger als 23.000 € pro Jahr betragen oder wenn sie niedriger sind als die anderen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Ihres steuerlichen Haushalts.
Es gibt zwei Regelungen: das Micro-BIC-Verfahren und das Realverfahren.
Das Micro-BIC-Verfahren (das einfachste)
Das Micro-BIC-Verfahren wird automatisch angewendet, wenn Ihre Einnahmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Sie profitieren von einem Pauschalabzug, der Ihre Kosten abdeckt, ohne dass Sie diese nachweisen müssen.
Die für die Einkünfte 2025 geltenden Schwellenwerte und Abzüge:
- Langfristige möblierte Vermietung (Wohngemeinschaft, klassische Vermietung): Schwellenwert von 77.700 €, Abzug von 50 %.
- Klassifizierte Ferienwohnung oder Gästezimmer: Schwellenwert von 77.700 €, Abzug von 50 % (die alten Werte von 188.700 € und 71 % gelten seit dem Gesetz Le Meur vom 19. November 2024 nicht mehr).
- Nicht klassifizierte Ferienwohnung: Schwellenwert von 15.000 €, Abzug von 30 %.
Sie geben den erhaltenen Bruttobetrag (Mieten + eventuell dem Mieter in Rechnung gestellte Nebenkosten, ohne Kaution) in einem der folgenden Felder des Formulars 2042-C-PRO an:
- Feld 5ND für den ersten Steuerpflichtigen.
- Feld 5OD für den zweiten Steuerpflichtigen.
- Feld 5PD für eine unterhaltsberechtigte Person.
Die Steuerbehörde wendet den Ihrer Situation entsprechenden Abzug automatisch an. Sie müssen keine Berechnungen durchführen.
Das Realverfahren
Sie können sich für das Realverfahren entscheiden, wenn Ihre tatsächlichen Kosten (Darlehenszinsen, Bauarbeiten, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Abschreibungen der Immobilie und des Mobiliars) den Pauschalabzug des Micro-BIC-Verfahrens übersteigen. Dies ist oft in den ersten Jahren nach einem Kauf interessant.
Dieses Verfahren erfordert die Führung einer Buchhaltung, was meist die Unterstützung durch einen Steuerberater rechtfertigt. Die betreffenden Felder sind:
- Feld 5NA für den ersten Steuerpflichtigen.
- Feld 5OA für den zweiten Steuerpflichtigen.
- Feld 5PA für eine unterhaltsberechtigte Person.
Fall Nr. 3: Sie sind ein gewerblicher Vermieter von möbliertem Wohnraum (LMP)
Sie wechseln automatisch in den LMP-Status, wenn Ihre Jahreseinnahmen 23.000 € übersteigen und die anderen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Ihres steuerlichen Haushalts übertreffen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Die zu verwendenden Felder sind dann:
- Micro-BIC-Verfahren: 5KP, 5LP oder 5MP je nach Steuerpflichtigem.
- Realverfahren: 5KC, 5LC oder 5MC je nach Steuerpflichtigem.
Gut zu wissen: Die Regel der zwei aufeinanderfolgenden Jahre
Wenn Ihre Einnahmen den Schwellenwert des Micro-BIC-Verfahrens nur in einem Jahr überschreiten, bleiben Sie im Micro-BIC-Verfahren. Der obligatorische Wechsel zum Realverfahren erfolgt nur, wenn Sie den Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (N-1 und N-2) überschreiten.
Wie finde ich den zu deklarierenden Betrag?
Um die Gesamtsumme der Mieten zu erfahren, die Sie im Jahr 2025 über Roomlala erhalten haben, loggen Sie sich in Ihr Konto ein und sehen Sie sich den Verlauf Ihrer Transaktionen in Ihrem persönlichen Bereich an. Denken Sie daran:
- Die eventuell Ihren Mietern in Rechnung gestellten Nebenkosten mit einzubeziehen.
- Die Kautionen auszuschließen, da diese keine Einkünfte darstellen.
- Den erhaltenen Bruttobetrag vor Abzug eventueller Gebühren anzugeben.
Wann muss die Erklärung abgegeben werden?
Die Erklärung der Einkünfte für das Jahr 2025 erfolgt im Frühjahr 2026, zusammen mit Ihrer restlichen Steuererklärung. Die Fristen variieren je nach Ihrem Wohnsitz-Département und der Art der Erklärung (in Papierform oder online). Den offiziellen Zeitplan finden Sie auf der Website impots.gouv.fr.
Benötigen Sie Hilfe?
Die Besteuerung der möblierten Vermietung ändert sich regelmäßig und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei spezifischen steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Bei allen Fragen zu Ihrem Roomlala-Konto oder Ihren Transaktionen steht Ihnen unser Support-Team über den Kontaktbereich zur Verfügung.