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Wohnungsknappheit in Genf und Zürich: Der Aufschwung der Zimmervermietung an Grenzgänger

Von Claire Morel Aktualisiert am 24/06/2026

Die Wohnungskrise in der Schweiz 2026 trifft die großen urbanen Zentren des Landes mit voller Wucht. Da die Leerstandsquoten historische Tiefstände erreichen, ist die Suche nach einem Dach über dem Kopf für junge Berufstätige und Expats zu einem Hindernislauf geworden. Angesichts dieses Immobiliennotstands zeichnet sich eine Lösung ab und gewinnt in beispiellosem Ausmaß an Bedeutung: das Mieten einer Unterkunft beim Gastgeber. Bei Roomlala beobachten wir täglich, wie diese Praxis eine nationale Einschränkung in eine echte Chance verwandelt. Für Schweizer Eigentümer und Hauptmieter ist es die Gelegenheit, ein sicheres Zusatzeinkommen zu erzielen. Für Pendler ist es die Garantie für eine bezahlbare Bleibe. Eine Analyse eines Phänomens, das die Schweizer Immobilienlandschaft neu gestaltet.

Die Wohnungskrise in der Schweiz im Jahr 2026: Ein Markt unter Hochspannung

Im Jahr 2026 durchlebt die Schweiz eine der schwersten Immobilienkrisen ihrer jüngeren Geschichte. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Zahlen sind eindeutig: Die nationale Leerstandsquote stagniert bei rund 1 %, einem kritischen Schwellenwert, der die Wohnmobilität lähmt. Dieser Mangel ist in wirtschaftlich dynamischen Kantonen, in denen die Nachfrage das Angebot an Neubauten bei weitem übersteigt, noch deutlicher spürbar.

Ebenfalls interessant: Knappheit an Studentenunterkünften 2026: Unterkunft beim Gastgeber als zentrale Lösung für den Semesterstart, Wohnungskrise in Portugal: Steuerliche Anreize für die Vermietung von Zimmern im Jahr 2026 und Betrug bei befristeten Mietverträgen in Spanien: Die neuen Regeln für 2026 zur Sicherung der langfristigen Wohngemeinschaft

Die Lage ist in den großen Metropolen besonders alarmierend. In Zürich ist die Quote der leerstehenden Wohnungen unter die Marke von 0,5 % gefallen, was die Suche nach einer Langzeitunterkunft in Zürich extrem komplex und kostspielig macht. In der Westschweiz weist Genf eine Leerstandsquote von etwa 0,3 % auf. Die Warteschlangen bei Wohnungsbesichtigungen werden länger, und die von den Immobilienverwaltungen geforderten Dossiers sind drakonisch geworden, wodurch viele solvente Bewerber, die nicht in die traditionellen Raster passen, faktisch ausgeschlossen werden.

Die ersten Opfer dieser Hochspannung sind junge Berufstätige, Studierende und vor allem Grenzgänger. Letztere, die für die Schweizer Wirtschaft unverzichtbar sind, sehen sich oft gezwungen, zehrende Pendelzeiten in Kauf zu nehmen, da sie in der Nähe ihres Arbeitsplatzes keine Unterkunft finden. In diesem Kontext der Blockade greifen Solidarität und bürgerschaftlicher Einfallsreichtum, was die Unterkunft beim Gastgeber zu einer unverzichtbaren und pragmatischen Alternative macht.

Ein Zimmer an einen Grenzgänger vermieten: eine Win-Win-Lösung

Auf eine explodierende Nachfrage nach flexiblem Wohnraum reagieren

Die Schweiz zählt heute über 410.000 Grenzgänger. Der Kanton Genf allein konzentriert fast 48 % der französischen Grenzgänger. Diese Fachkräfte, egal ob Pflegekräfte, Ingenieure oder kaufmännische Angestellte, äußern einen massiven Bedarf an flexiblem Wohnraum. Die Zimmervermietung an Grenzgänger von Montag bis Freitag beispielsweise wächst rasant. Sie ermöglicht es diesen Arbeitnehmern, ihre tägliche Müdigkeit zu reduzieren und gleichzeitig am Wochenende zu ihren Familien zurückzukehren.

Bei Roomlala stellen wir fest, dass Flexibilität das Gebot der Stunde für das Jahr 2026 ist. Im Gegensatz zu einem klassischen Langzeitmietvertrag, der hohe Sicherheiten und eine strikte Bindung erfordert, passt sich die monatliche Zimmervermietung an Probezeiten, befristete Arbeitsverträge oder punktuelle Einsätze an. Grenzgänger finden so ein unschätzbares Lebensgleichgewicht und vermeiden die endlosen Staus an den Grenzübergängen Bardonnex oder Thônex-Vallard.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Julien, Softwareentwickler mit Wohnsitz in Annecy, hat eine Stelle in Genf ergattert. Anstatt drei Stunden pro Tag im Pendelverkehr zu verbringen, mietet er von Montagabend bis Donnerstagmorgen ein Zimmer beim Gastgeber über Roomlala. Diese Organisation ermöglicht es ihm, bei der Arbeit leistungsfähig zu sein und gleichzeitig seine persönliche Lebensqualität zu wahren – und das alles zu einem Budget, das weit unter der Miete eines Genfer Studios liegt.

Ein Zusatzeinkommen angesichts der Immobilieninflation

Für Schweizer Gastgeber ist das finanzielle Argument ein wesentlicher Faktor. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Zunahme der Nebenkosten bietet die Rentabilität der Unterkunft beim Gastgeber in der Schweiz einen echten Lichtblick. Die Vermietung eines ungenutzten Zimmers ermöglicht es, die eigenen Wohnkosten signifikant zu dämpfen, sei es zur Tilgung eines Hypothekarkredits oder zur Deckung der Hauptmiete.

Im Durchschnitt kann die Vermietung eines möblierten Zimmers in den Kantonen Waadt, Genf oder Zürich zwischen 600 und 1.000 CHF pro Monat generieren, je nach Lage und angebotenen Leistungen. Dieses Zusatzeinkommen, das durch Plattformen wie unsere regelmäßig und sicher eingeht, ermöglicht es vielen Haushalten, ihre Kaufkraft angesichts der Inflation zu erhalten. Es handelt sich um ein intelligentes wirtschaftliches Vorgehen, das den bestehenden Baubestand optimiert, ohne dass neue Bauvorhaben erforderlich sind.

Zudem ist der menschliche Aspekt nicht zu vernachlässigen. Einen Grenzgänger aufzunehmen bedeutet auch, sich neuen Begegnungen zu öffnen und sozialen Zusammenhalt zu schaffen. Viele unserer Nutzer berichten von schönen Freundschaften, die aus einem einfachen Zusammenleben von einigen Monaten entstanden sind, was beweist, dass der pekuniäre Aspekt oft mit einer echten menschlichen Bereicherung einhergeht.

Rechtlicher Rahmen und Schritte: Was Sie vor dem Start wissen müssen

Das Recht auf Untervermietung garantiert durch Artikel 262 OR

Es ist nur natürlich, sich Fragen zur Legalität der Untervermietung in der Schweiz zu stellen. Seien Sie unbesorgt: Im Jahr 2026 ist die Praxis vollkommen legal und geregelt. Die Schweizer Bürger haben ihr Bekenntnis zu diesem Recht im Übrigen durch die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs in der eidgenössischen Abstimmung vom November 2024 bekräftigt, der die Untervermietung drastisch einschränken sollte. Somit garantiert Artikel 262 des Obligationenrechts (OR) dem Mieter weiterhin das Recht, die gesamte oder einen Teil seiner Unterkunft unterzuvermieten.

Dieses Recht ist jedoch mit strengen Pflichten verbunden. Die goldene Regel lautet Transparenz: Ein Hauptmieter muss zwingend seinen Vermieter oder seine Immobilienverwaltung informieren und vor der Aufnahme eines Untermieters dessen vorherige Zustimmung einholen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus gesetzlich definierten triftigen Gründen verweigern, insbesondere wenn die Bedingungen der Untervermietung missbräuchlich sind oder für ihn wesentliche Nachteile mit sich bringen.

Konkret raten wir Ihnen bei Roomlala, einen eingeschriebenen Brief an Ihre Verwaltung zu senden, in dem Sie die genauen Bedingungen der Vermietung darlegen: die Identität des Grenzgängers, die geplante Dauer der Unterkunft und die Höhe der geforderten Miete. Dieses proaktive Vorgehen beweist Ihre Redlichkeit und beugt künftigen Streitigkeiten vor, was eine reibungslose Erfahrung für alle Beteiligten garantiert.

Missbrauch vermeiden und den richtigen Preis festlegen

Einer der gesetzlichen Gründe, die es einem Vermieter erlauben, die Untervermietung zu verweigern, ist die Erzielung eines missbräuchlichen Gewinns durch den Hauptmieter. Das Schweizer Recht ist hier sehr klar: Das Ziel der Untervermietung ist es nicht, sich auf Kosten des Untermieters zu bereichern, sondern die Wohnkosten fair zu teilen. Die in Rechnung gestellte Miete muss daher strikt proportional zur untervermieteten Fläche und der Nutzung der Gemeinschaftsräume sein.

Die Rechtsprechung toleriert jedoch einen legitimen Aufschlag, wenn das Zimmer möbliert vermietet wird. Im Allgemeinen akzeptieren die Gerichte einen Aufschlag von maximal 15 bis 20 %, um die Abnutzung der Möbel (Bett, Schrank, Schreibtisch), die Bereitstellung von Bettwäsche, den Zugang zum WLAN oder die Nutzung von Strom und Heizung zu kompensieren. Es ist entscheidend, diese Elemente im Untermietvertrag detailliert aufzuführen.

Hier ein klares Anwendungsbeispiel: Wenn Sie eine 100 m² große Wohnung für 2.000 CHF pro Monat mieten und ein 20 m² großes Zimmer untervermieten (also 20 % der Fläche), sollte die Basismiete für das Zimmer 400 CHF betragen. Unter Hinzurechnung eines Aufschlags von 15 % für Möblierung und Internet-/Stromkosten ist eine Miete von 460 CHF vollkommen fair, legal und unangreifbar. Genau diese Fairness macht den dauerhaften Erfolg des Modells aus.

Steuern und bewährte Verfahren für ein erfolgreiches Zusammenleben

Steuererklärung und finanzielle Transparenz

Der finanzielle Aspekt der Zimmervermietung endet nicht mit dem Erhalt der Miete. Es ist unerlässlich daran zu erinnern, dass die durch die Vermietung eines Zimmers beim Gastgeber erzielten Einnahmen ein steuerpflichtiges Einkommen darstellen. In der Schweiz hängt die Steuergesetzgebung vom Wohnkanton ab, aber das Grundprinzip bleibt gleich: Diese Beträge müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, eine einfache, aber genaue Buchhaltung über die eingenommenen Mieten zu führen. In den meisten Kantonen können Sie von diesen Einnahmen die tatsächlichen Kosten abziehen, die mit der Vermietung verbunden sind (Anteil der Nebenkosten, direkte Instandhaltung des Zimmers). Transparenz gegenüber der Steuerverwaltung ist die Garantie für eine dauerhafte Tätigkeit ohne böse Überraschungen. Zögern Sie nicht, die spezifischen Richtlinien der Steuerverwaltung Ihres Kantons (Genf, Waadt oder Zürich) zu konsultieren, um Ihre gesetzlichen Abzüge zu optimieren.

Durch die Nutzung von Roomlala wird die Rückverfolgbarkeit Ihrer Einnahmen erleichtert. Die Historie Ihrer Buchungen und der online erhaltenen Zahlungen bildet einen klaren und präzisen Beleg für Ihre Steuererklärung, was Ihnen die administrativen Schritte zum Jahresende erheblich vereinfacht.

Die Schlüssel für eine gelassene und organisierte Wohngemeinschaft

Ob es sich um eine Wohngemeinschaft in Genf für einen jungen Berufstätigen oder um die Aufnahme eines Grenzgängers handelt, der Erfolg der Erfahrung beruht auf der Kommunikation. Noch vor Ankunft des Mieters ist es wesentlich, klare gemeinsame Lebensregeln festzulegen. Sprechen Sie offen Themen des Alltags an: die Nutzung der Küche, die Badezimmerzeiten, die Erledigung des Haushalts oder auch die Regeln bezüglich Besuch.

Wir stellen fest, dass das Verfassen einer kleinen Charta für das Zusammenleben, die dem Mietvertrag beigefügt wird, 90 % der Missverständnisse vermeiden lässt. Wenn Sie beispielsweise an einen Grenzgänger vermieten, der am Wochenende nach Hause fährt, klären Sie, ob das Zimmer während seiner Abwesenheit genutzt werden darf, um persönliche Gegenstände zu lagern oder nicht. Definieren Sie zudem klar die Aufteilung der Plätze im Kühlschrank und in den Schränken.

Schließlich begleitet Sie die Plattform Roomlala bei jedem Schritt, um dieses Zusammenleben abzusichern. Von der Überprüfung der Mieterprofile bis zur Bereitstellung von Vertragsmustern, die dem Schweizer Recht entsprechen, setzen wir alles daran, dass die Vermietung Ihres Zimmers in einem Klima absoluten Vertrauens abläuft. Angesichts der Wohnungskrise ist das Öffnen der eigenen Tür eine starke, rentable und zutiefst nützliche Geste. Sind Sie bereit, diesen Schritt zu wagen?

Häufig gestellte Fragen

Est-il légal de sous-louer sa chambre en Suisse en 2026 ?
Oui, la sous-location est pleinement légale en Suisse, garantie par l'article 262 du Code des obligations. Les citoyens ont d'ailleurs rejeté en novembre 2024 un projet visant à la restreindre.
Faut-il l'accord du propriétaire pour louer une chambre à un frontalier ?
Absolument. Le locataire principal doit impérativement informer sa régie immobilière ou son bailleur des conditions de la sous-location (identité, durée, loyer) et obtenir son accord préalable.
Quel loyer puis-je demander pour une chambre chez l'habitant en Suisse ?
Le loyer doit être proportionnel à la surface louée pour éviter tout profit abusif. Une majoration de 15 à 20 % est généralement tolérée par la loi si la chambre est louée meublée.
Dois-je déclarer les revenus de la location de ma chambre aux impôts ?
Oui, les revenus issus de la location d'une chambre chez l'habitant sont imposables et doivent être déclarés selon la législation de votre canton de résidence.

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